Geräteprüfungen

Der Arbeitgeber ist gemäss UVG (Art. 82) verpflichtet, die Werkzeuge, Geräte und Maschinen, die er seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt, regelmässig zu warten, zu überprüfen und dies zu dokumentieren. Der Gesetzgeber empfiehlt dabei die Anwendung der Wiederholungsprüfung nach SN EN 50699 (SNG 482638). Gerne übernehmen wir für Sie die Prüfungen sowie den damit verbundenen administrativen Aufwand.

Um die Sicherheit der elektrischen Geräte zu gewährleisten, müssen regelmässig Geräteprüfungen durchgeführt werden. Mit unseren Spezial-Messgeräten führen wir die Geräteprüfungen für Ihr Unternehmen oder Ihren Haushalt durch. Die Messungen werden dokumentiert und Ihre Geräte bleiben sicher.

Das Intervall der Prüfung richtet sich nach Einsatzgebiet und Umgebungsbedingungen und liegt zwischen 6 und 36 Monaten. Unsere Experten geben Ihnen gerne Auskunft und beraten Sie um die passende Lösung für Ihre Geräte zu finden. Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an für eine unverbindliche Beratung.

Geräteprüfungen durch die Goldenberger Elektro AG (goldenberger.ch)