Elektrokontrollen
Die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) regelt die Voraussetzungen für das Arbeiten an elektrischen Niederspannungsinstallationen (elektrische Installationen) und die Kontrolle dieser Installationen.
Installationen
Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder in Stand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder in Stand stellt, braucht eine Installationsbewilligung des Inspektorates. Ausnahmen sind in der NIV Artikel 12 bis 16 geregelt.
Neu- und Umbauten
Werden elektrische Installationen neu erstellt, geändert oder in Stand gestellt, so sind sie nach Abschluss durch den Installateur zu prüfen. Zusätzlich wird eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan nötig, falls die Kontrollperiode nicht 20 Jahre beträgt (alles ausser Wohnbauten).
Elektrokontrollen
Strom ist Leben – ohne Strom geht fast gar nichts. Im Gegensatz zu Strassen, Autos, Heizanlagen, Haushaltgeräten, Gebäuden usw. müssen elektrische Installationen wenig unterhalten werden.
Doch wie alles in unserem Leben unterliegen auch elektrische Installationen einer Alterung. Isolationen können mit der Zeit in ihrer Wirkung nachlassen, Kontakte können sich lösen und Geräte können Defekte aufweisen. Im Extremfall führen solche leider unvermeidbaren Mängel zu bedauerlichen Brandfällen und Unfällen, wobei auch Personenschäden nicht auszuschliessen sind. Damit dies vermieden werden kann, ist es sinnvoll in festgelegten Perioden Sicherheitskontrollen durchzuführen. Die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) regelt im Kapitel 4 den Umfang und die Termine solcher Kontrollen.
Die Installationskontrolle und das Erbringen des Sicherheitsnachweises (SiNa) ist durch eine Fachperson durchzuführen, die dafür eine entsprechende Bewilligung hat. Die Sicherheit wird mit dem Sicherheitsnachweis und allfälligen Mess- und Prüfprotokollen dem Eigentümer und der Netzbetreiberin bestätigt. Der Sicherheitsnachweis bescheinigt, dass elektrische Installationen nach anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert, in Stand gehalten und kontrolliert sind.
Schalten Sie uns ein: Die Goldenberger Elektro AG und EBP Elektro-Planungs und Beratungs GmbH sind im Besitz der nötigen Bewilligungen und können Ihre Elektroanlagen überprüfen. Unsere Elektro-Sicherheitsberater und Elektro-Kontrolleure sind insbesondere in den Kantonen Aargau, Luzern, Solothurn, Basel-Land und Bern tätig. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Prüfen, Messen und Beraten tragen wir zur Sicherheit bei, damit ihre elektrische Anlage den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne.
Wie regelmässig ist eine Kontrolle nötig?
Darüber gibt Ihnen das Infoblatt «Kontroll-Perioden nach NIV 2002» Auskunft (PDF, 100 KB, Stand 2018).
Periodische Installationskontrollen
Die Netzbetreiberinnen fordern die Eigentümer, deren elektrische Installationen aus ihrem Niederspannungsverteilnetz versorgt werden, mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis bis zum Ende der Kontrollperiode einzureichen. Bei bestehenden Elektroinstallationen fordern die Netzbetreiberinnen die Eigentümer auf, je nach Art und Nutzung der Anlage in entsprechenden Kontrollperioden den Sicherheitsnachweis einzureichen. In Wohngebäuden ist diese Kontrolle alle 20 Jahre durchzuführen, in gewerblichen Gebäuden, Büros, landwirtschaftlichen Betrieben und Verkaufsläden alle zehn Jahre.
Handänderungskontrolle
Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle kontrolliert werden. Der Sicherheitsnachweis ist Bestandteil der notwendigen Verkaufsdokumente. Der Notar ist angehalten, diesen Sicherheitsnachweis einzufordern.